Ihre Zuwendung

Stiften gehen...mit einer Zustiftung

Stiften kann jeder, der sich aktiv und nachhaltig für das Erbe zukünftiger Generationen einsetzen möchte. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Unterstützung in Form finanzieller Mittel ausschließlich und dauerhaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden soll, ist eine Stiftung das geeignete Instrument. Der Unterschied zu einer Spende besteht darin, dass diese in die tägliche Arbeit der Stiftung fließt, während Zustiftungen das Stiftungsgrundkapital selbst erhöhen und so den dauerhaften Bestand und die langfristige Arbeit der Stiftung gewährleisten. Denn das Grundkapital einer Stiftung bleibt stets ungeschmälert erhalten, da die Arbeit einer Stiftung aus den Zinsen dieses Grundkapitals finanziert wird.

Eine Zustiftung in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.

Weitere Informationen zum Thema "Zustiftung" finden Sie hier. Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Hier können Sie die steuerrechtlichen Regelungen herunterladen.

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