Ihre Zuwendung

Spenden, stiften oder vererben - Sie haben die Wahl

Sie wollen "etwas Gutes" tun und denken darüber nach, eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen? Dann fördern Sie z.B. unsere Stiftung.

Das aktuelle Stiftungsrecht schafft eine breite Basis für das finanzielle Engagement im Interesse des Gemeinwohls. So sind z.B. Spenden an eine gemeinnützige Stiftung generell steuerlich abzugsfähig - neben den schon geltenden Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben. Ererbtes Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, ist von der Erbschaftssteuer befreit!

Die Voraussetzungen sind also gut. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Arbeit der Stiftung Zukunftserbe zu unterstützen:

 

Spendenkonto:

GLS Gemeinschaftsbank eG

BLZ  430 609 67
Kto. 7923344700
IBAN DE24430609677923344700
BIC GENODEM1GLS